Rechte für Arbeitgeber: Wirkung und Geschichte

Um in der Arbeitswelt ein harmonisches Miteinander zu schaffen, gewährt der Staat Arbeitgebern Rechte, die dem Schutz und der Absicherung dienen. Hierdurch soll wirtschaftliches Wachstum sichergestellt werden.

Mit dem Beginn der Industrialisierung, der Konzentration von Produktionsfaktoren und der Massenfertigung begann sich der Stand zu formieren, denn man noch in heutiger Zeit als "Arbeiterklasse" in Erinnerung hat. Durch seine Schwäche darin, nur seine pure Arbeitskraft auf den Markt werfen zu können - kein Kapital, keine Rohstoffe und kein höherwertiges Wissen - stellte der Arbeiter mitunter die Unterschicht einer Gesellschaft dar und war recht perspektivlos seiner Lage ausgeliefert. Namhafte Staatstheoretiker und Philosophen nahmen sich dieser Problematik an und versuchten, eine Wohlfahrt für das ganze Volk zu schaffen, dieses in den Wechselwirkungen seiner Schichten zu optimieren. Viele Ideen sehen sich in diesem Denkprozess begründet, die teilweise von der Geschichte überholt wurden, teilweise aber heute noch den Alltag der Menschen entscheidend beeinflussen.

Durch die enormen Spannungen, die durch diese Umwälzungen und Gedanken erzeugt wurden, sah es die Bundesrepublik Deutschland als notwendig an, neben dem Arbeitnehmerschutz auch Rechte für Arbeitgeber zu schaffen. Nur indem ein ausbalanciertes Verhältnis der gegenseitigen Kontrolle und Abhängigkeit geschaffen wurde, war es möglich, den betrieblichen Arbeitsprozess zu harmonisieren und als effektiv zu gestalten. Beispielsweise muss der Arbeitgeber im Zuge eines Bewerbungsgespräches den Arbeitnehmer über Gefahren seiner potentiellen Tätigkeit informieren, darf aber auch nach Gesundheitszustand, Nebentätigkeiten, Vorstrafen usw. fragen. Hierdurch wird versucht, eine "win-win-Situation" zu generieren. Ebenso sieht der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die gleiche Basis für Abmahnungen und rechtliche Schritte wie der Arbeitnehmer.

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