Rente mit 60 zu erhalten ist weiterhin möglich

Da die Menschen immer älter werden, hat der Gesetzgeber das Rentenalter auf 67 Jahre heraufgesetzt. Dennoch ist es für bestimmte Personengruppen möglich, eine Rente mit 60 Jahren zu erhalten.

Die Regelungen zum Thema Rente sind sehr schwer zu durchschauen, und Einzelheiten ändern sich häufig. Daher ist anzuraten, sich in diesen Fragen detailliert von Fachleuten vor Ort beraten zu lassen. Um die Sozialkassen zu entlasten, wird das Rentenalter zurzeit jahrgangsweise heraufgesetzt. Eine Rente mit 60 können unter bestimmten Voraussetzungen Frauen, Arbeitslose, Menschen mit Behinderung und solche Personen in Anspruch nehmen, die aus einer Altersteilzeitphase heraus die Altersrente beantragen. Für alle diese Gruppen ist das Geburtsjahr entscheidend.

Frauen, die vor 1951 geboren sind, können die Rente mit 60 Jahren erhalten, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen mindestens 15 Jahre lang versichert gewesen sein und nach dem 40. Lebensjahr noch zehn Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben. Frauen des Jahrgangs 1950 müssen in diesem Fall Abschläge von 18 Prozent in Kauf nehmen. Zu beachten ist, dass diese Abschläge nicht zurückgenommen werden, wenn das gesetzliche Rentenalter erreicht ist, sondern sie gelten ein Leben lang. Frauen können die Anzahl der Pflichtversicherungsjahre durch ihre Einzahlungen in die Rentenkasse oder durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten erreichen.

Arbeitslose oder Menschen, die zum Abschluss ihres Berufslebens die Altersteilzeitregelungen für sich in Anspruch genommen haben, können frühestens im Alter von 63 Jahren und mit den entsprechenden Abschlägen in Rente gehen. Der Abschlag beträgt pro Monat 0,3 Prozent. Diese Regelungen gelten für alle Personen, die zwischen Dezember 1948 und Dezember 1951 geboren sind. Arbeitslose müssen 15 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse entrichtet haben, wovon acht Jahre direkt vor dem Renteneintrittsalter liegen müssen.

Für Menschen mit Behinderung ist es ebenfalls möglich, mit 63 Jahren in den Ruhestand zu treten. Auch sie müssen mindestens 35 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben. Sie erhalten dann ihre Rente ohne jeglichen Abzug. Falls sie den Wunsch haben, mit 60 Jahren das Rentnerdasein zu genießen, betragen ihre Abschläge bis zu 10,8 Prozent ihrer normalen Altersrente.

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