Immobilien: Kredit wird durch Grundschulden gesichert
Der Kredit für eine Immobilie wird von dem Kreditinstitut nur gegen eine entsprechende Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch vergeben. Ausnahmen bilden Ersatzsicherheiten des Kreditnehmers.
Im Gegensatz zu Privatkrediten, für die in aller Regel keine Sicherheiten gestellt werden müssen, vergeben die Kreditinstitute Immobilienfinanzierungen ausschließlich gegen Sicherheiten. Dafür erhalten die Kreditnehmer aber auch einen wesentlich geringeren Nominalzinssatz und die Laufzeit der Kredite ist erheblich länger. Ein Privatkredit wird normalerweise mit einer Laufzeit bis zu 120 Monaten abgeschlossen, entsprechend hoch ist auch die zu zahlende Tilgung. Je nach Zinssatz laufen die wohnwirtschaftlichen Kredite über einen Zeitraum von dreißig bis vierzig Jahren, wenn der Kreditnehmer den geringsten Tilgungssatz von einem Prozent wählt.
Haben sich das Kreditinstitut und der neue Immobilieneigentümer auf eine Finanzierung des ausgesuchten Objektes geeinigt, hat der Kreditnehmer neben einer Selbstauskunft für die Bank auch alle benötigten Unterlagen für die Finanzierung beizubringen. Hierfür wird eine Checkliste aufgestellt, die sowohl einkommensabhängige Belege wie auch Unterlagen zu der Immobilie enthält. Aus diesen Unterlagen erstellt das Kreditinstitut einen Darlehnsvertrag, den der Kunde bei seinem Finanzierungsberater unterschreiben muss. Mit dem Kreditvertrag erstellt das Kreditinstitut auch ein Formular zur Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch. Mit diesem Formular muss der Kreditnehmer einen Termin bei dem amtierenden Notar wahrnehmen. Der Notar muss den Inhalt des Formulars vorlesen und erklären sowie Fragen des Kreditnehmers beantworten. Nach Unterschrift kann der Notar alles Weitere veranlassen, damit die Sicherheit zugunsten der Bank oder Sparkasse eingetragen werden kann. Einige Kreditinstitute könnten schon nach dem Notartermin eine Auszahlung des beantragten Kredites vornehmen, andere arbeiten mit einer Notarbestätigung, wenn der Kunde vor Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch über den Kreditbetrag verfügen möchte.
Die eingetragene Grundschuld sichert den Kredit der Bank oder Sparkasse für die Immobilien. Kredit und Grundschuld bilden eine Einheit, denn die Grundschuld wird speziell für diesen Kredit eingetragen. Möchte der Kreditnehmer nach Ablauf der Zinsbindung für das Darlehen das Kreditinstitut wechseln und seine Finanzierung einer anderen Bank oder Sparkasse anvertrauen, kann er entweder die eingetragene Grundschuld löschen und eine neue zugunsten der neuen Bank eintragen lassen. Günstiger ist allerdings eine Abtretung der Grundschuld unter den beiden Kreditinstituten, denn die kostet etwa ein Viertelprozent der neuen Kreditsumme und ist ohne großen Aufwand möglich. In manchen Fällen sind die Kreditinstitute sogar bereit, die Kosten für eine Anschlussfinanzierung zu übernehmen, vorausgesetzt der Finanzierungskunde wechselt mit seinem kompletten Kredit zu dem entsprechenden Bankinstitut. Das macht einen Wechsel der Bank für den Kunden interessant, denn nicht immer kann die finanzierende Bank nach Ablauf der Zinsbindung mit dem besten Angebot aufwarten.